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Ein Verkehrswertgutachten ist ein umfangreiches, schriftlich ausgearbeitetes Dokument, das den marktüblichen Wert einer Immobilie zum Wertermittlungsstichtag bestimmt. Es basiert auf der rechtlichen Definition gemäß § 194 des Baugesetzbuchs (BauGB), wonach der Verkehrswert dem Preis entspricht, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Faktoren zu erzielen wäre – unabhängig von ungewöhnlichen oder persönlichen Verhältnissen. Das Gutachten verfolgt das Ziel, eine objektive, nachvollziehbare und transparente Bewertung des Immobilienwerts vorzunehmen. Dabei werden sämtliche relevanten Aspekte wie Lage, Grundstücksgröße, baulicher Zustand, Nutzungsmöglichkeiten, Rechte und Belastungen sowie marktbezogene Einflüsse systematisch berücksichtigt und dokumentiert.
Ein Verkehrswertgutachten liefert eine neutrale, rechtlich belastbare Einschätzung über den aktuellen Marktwert einer Immobilie. Es kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine fundierte und nachvollziehbare Immobilienbewertung erforderlich ist – sei es aus privaten, rechtlichen oder steuerlichen Gründen. Im Folgenden sind typische Anlässe aufgeführt, bei denen ein Gutachten durch eine qualifizierte Sachverständige sinnvoll und oft sogar notwendig ist.
Verkehrswertgutachten kommen in vielfältigen Kontexten zum Einsatz – unter anderem bei Erbschaften, Schenkungen, Scheidungen, gerichtlichen Auseinandersetzungen, Verkaufsabsichten oder steuerlichen Fragestellungen. Sie bieten sowohl privaten als auch institutionellen Auftraggebern eine rechtssichere Entscheidungsgrundlage. Die Wertermittlung erfolgt unter Anwendung anerkannter, normierter Verfahren – wie dem Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren – und unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie einschlägiger Richtlinien und Wertermittlungsverordnungen. Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten ist nicht nur ein Beleg für die Werthaltigkeit einer Immobilie, sondern auch ein wichtiges Instrument zur Vermeidung von Unsicherheiten oder Streitigkeiten rund um Immobilienwerte.
Grundstücke
Wohnimmobilien
Gewerbeimmobilien
Sondergrundstücke
Rechte & Belastungen
Grundstücke | Wohnimmobilien | Spezialimmobilien | Gewerbeimmobilien |
---|---|---|---|
Flächen der Land- und Forstwirtschaft | Ein- und Zweifamilienhäuser | Wohn- und Altenheime | Handelsimmobilien |
Bauerwartungsland/Bauland | Eigentumswohnungen | Freizeitimmobilien | Geschäftshäuser |
Gewerbegrundstücke | Mehrfamilienhäuser | Hotels | Einkaufsmärkte |
Einzelhandelsgrundstücke | Doppelhäuser | Sport- und Mehrzweckhallen | Lagergebäude |
Gastronomiegrundstücke | Reihenhäuser | Krankenhäuser und Kliniken | Bürogebäude |
Kindergärten und Schulen | Autohäuser | ||
Veranstaltungsgebäude | Betriebs- und Produktionsgebäude | ||
Bauernhöfe | Kauf- und Warenhäuser |
In der Immobilienbewertung kommen in Deutschland drei anerkannte Wertermittlungsverfahren zum Einsatz. Jedes dieser Verfahren basiert auf den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und wird abhängig von Objektart, Nutzung und Bewertungsanlass ausgewählt. Die Auswahl des passenden Verfahrens erfolgt auf Basis der Objektmerkmale und der Marktgegebenheiten. In vielen Fällen kann auch eine Kombination mehrerer Verfahren sinnvoll sein, um den realistischen Verkehrswert möglichst genau abzubilden.
Das Vergleichswertverfahren ist ein anerkanntes Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts von Immobilien, insbesondere bei Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken. Die Methode basiert auf dem Prinzip, den Marktwert einer Immobilie aus den tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte abzuleiten.
Weil insbesondere Wohnungen und Baugrundstücke häufig nach Quadratmeterpreisen gehandelt werden, bietet der direkte Vergleich mit realen Markttransaktionen eine marktnahe und nachvollziehbare Bewertung. Voraussetzung ist, dass ausreichend Vergleichsdaten verfügbar sind, die hinsichtlich Lage, Größe, Nutzung und Zustand mit dem Bewertungsobjekt vergleichbar sind. Das Verfahren bildet somit eine praxisnahe Grundlage für die sachgerechte Ableitung des aktuellen Immobilienwerts.
Das Sachwertverfahren kommt vor allem bei eigenständig genutzten Immobilien zum Einsatz, bei denen die individuelle Nutzung für den Eigentümer im Vordergrund steht – typischerweise bei freistehenden Einfamilienhäusern.
Die Bewertung erfolgt auf Basis der Herstellungskosten eines vergleichbaren Gebäudes sowie des Bodenwerts des Grundstücks. Dabei werden die aktuellen Baupreise, das Gebäudealter, sowie der technische Zustand berücksichtigt. Die errechneten Werte werden anschließend über einen Sachwertfaktor an die Marktlage angepasst, um so den realistischen Verkehrswert der Immobilie zu bestimmen.
Dieses Verfahren eignet sich insbesondere dann, wenn keine ausreichenden Vergleichsdaten aus dem Immobilienmarkt vorliegen oder die Nutzung der Immobilie stark individuell geprägt ist.
Das Ertragswertverfahren wird bei der Bewertung renditeorientierter Immobilien eingesetzt – insbesondere bei Mehrfamilienhäusern, vermieteten Eigentumswohnungen oder Gewerbeobjekten. Es eignet sich, wenn die Immobilie primär als Kapitalanlage dient und die erzielbaren Mieteinnahmen eine zentrale Rolle bei der Kaufentscheidung spielen.
Die Wertermittlung erfolgt in zwei Schritten: Zum einen wird der Bodenwert des Grundstücks anhand des Bodenrichtwerts bestimmt. Zum anderen wird der Ertragswert der baulichen Anlagen auf Basis der nachhaltig erzielbaren Netto-Mieteinnahmen und der Bewirtschaftungskosten berechnet. Beide Werte werden anschließend zum Gesamtertragswert zusammengeführt.
Da Gebäude im Gegensatz zum Grund und Boden nur eine begrenzte wirtschaftliche Lebensdauer besitzen, wird dieser Aspekt bei der getrennten Bewertung entsprechend berücksichtigt.
Ein Verkehrswertgutachten umfasst alle Informationen, die für die objektive Bewertung einer Immobilie erforderlich sind. Ziel des Gutachtens ist es, eine nachvollziehbare und transparente Ermittlung des Marktwerts zum Stichtag zu liefern, die sowohl für private als auch für institutionelle Entscheidungen als verlässliche Grundlage dient.
Lagebeurteilung und
Marktverhältnisse
Beschreibung
des Grundstücks
Beschreibung
des Gebäudes
Beschreibung
der Außenanlage
Im Rahmen der Wertermittlung ist die Lagebeurteilung unter Berücksichtigung der örtlichen Marktverhältnisse ein zentraler Bestandteil. Dabei wird die Charakteristik des Standorts analysiert – hierzu zählen unter anderem die strukturelle Ausprägung des Gebietes, das Maß der baulichen Nutzung sowie die städtebauliche Einbindung. Ergänzend erfolgt eine Betrachtung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere in Bezug auf die regionale Wirtschaftsstruktur und deren Entwicklungspotenzial.
Ein weiterer Aspekt ist die Analyse der Arbeitsmarktverhältnisse, die Aufschluss über die Beschäftigungsdichte, die Branchenverteilung sowie über die Kaufkraft am Standort geben kann. Abgerundet wird die Lageeinschätzung durch eine Bewertung der verkehrlichen Infrastruktur: Die Nähe zu Flughäfen, Bahnhöfen oder Häfen spielt dabei ebenso eine Rolle wie die Erreichbarkeit über das überregionale Straßennetz.
Diese Faktoren wirken sich unmittelbar auf die Verwertbarkeit und Attraktivität einer Immobilie aus und fließen daher in die sachgerechte Bewertung ein.
Die Beschreibung des Grundstücks erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher wertrelevanter Merkmale. Dazu zählen zunächst die im Grundbuch eingetragenen Rechte und Belastungen, wie z. B. Wegerechte, Dienstbarkeiten oder Grunddienstbarkeiten, die die Nutzung des Grundstücks beeinflussen können. Die Lage des Grundstücks wird im Hinblick auf Mikro- und Makrostandort bewertet – einschließlich der Umgebungsbebauung, die Aufschluss über das städtebauliche Umfeld und mögliche Nutzungseinflüsse gibt.
Ein zentrales Bewertungskriterium ist die baurechtliche Situation. Hierzu zählen die Art und das Maß der baulichen Nutzung nach geltendem Bauplanungsrecht, ebenso wie Aussagen zur Bauleitplanung (z. B. Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan). Ebenso berücksichtigt werden mögliche Immissionen, die auf das Grundstück einwirken – wie Lärm, Gerüche oder industrielle Nutzung in der Nachbarschaft.
Weiterhin wird der Entwicklungszustand des Grundstücks betrachtet. Dazu gehören sowohl der erschließungs- und abgabenrechtliche Zustand, also die Anbindung an öffentliche Ver- und Entsorgungsleitungen, als auch die vorhandene Grundstücksgestaltung und die Geländeverhältnisse (z. B. Hanglage oder Bodenbeschaffenheit).
Abschließend erfolgt die Prüfung auf Altlastenverdacht, etwa durch Hinweise im Altlastenkataster oder aufgrund historischer Nutzung. Auch die Grenzverhältnisse, etwa durch Abweichungen oder fehlende Einfriedungen, werden dokumentiert, da sie potenziellen Einfluss auf die rechtliche Nutzung oder Bebauung haben können.
Die Beschreibung der Gebäude umfasst alle baulichen und nutzungsbezogenen Merkmale, die für die Wertermittlung relevant sind. Zu Beginn werden das Baujahr sowie die Bauart der Gebäude dokumentiert. Der allgemeine bauliche Zustand wird anhand einer Vor-Ort-Besichtigung sowie vorhandener Unterlagen bewertet – unter Berücksichtigung von durchgeführten Modernisierungen, wie beispielsweise energetischen Sanierungen, Dach- oder Fenstererneuerungen.
Im Rahmen der Bestandsaufnahme wird der Ausstattungsstandard erfasst, beispielsweise hinsichtlich der Heizungsart, der Sanitäranlagen, der Bodenbeläge oder der Elektroinstallationen. Zudem werden etwaige Baumängel oder Bauschäden sowie der Wartungszustand festgehalten, sofern diese ersichtlich sind. Auch die Grundrissgestaltung wird berücksichtigt, insbesondere in Bezug auf Funktionalität, Raumaufteilung und Belichtung.
Die Flächenberechnungen der vorhandenen Wohn-, Nutz- und ggf. Nebenflächen erfolgen gemäß den geltenden Regelwerken (z. B. Wohnflächenverordnung, DIN 277). Besonderheiten wie Denkmalschutzauflagen werden dokumentiert, da sie Einfluss auf mögliche Baumaßnahmen sowie den Marktwert haben können.
Ebenfalls Bestandteil der Bewertung ist der bau- und genehmigungsrechtliche Zustand – also ob die baulichen Anlagen dem geltenden Baurecht entsprechen und genehmigt wurden. Auf Basis von Baujahr, Bauweise, Instandhaltungszustand und Modernisierungsgrad wird die Gesamtnutzungsdauer sowie die verbleibende Restnutzungsdauer der Gebäude abgeschätzt.
Abschließend werden die aktuellen Nutzungsverhältnisse dargestellt, etwa ob die Gebäude selbst genutzt, vermietet oder leerstehend sind. Diese Angaben beeinflussen insbesondere im Ertragswertverfahren die marktgerechte Bewertung.
Die Außenanlagen sind Bestandteil der Gesamteinschätzung des Grundstücks und werden hinsichtlich Gestaltung, Pflegezustand und Nutzbarkeit bewertet. Dazu zählen insbesondere vorhandene Gartenflächen, die – je nach Ausprägung – als Zier- oder Nutzgarten, Rasenflächen oder bepflanzte Bereiche gestaltet sein können. Auch die Qualität der Bepflanzung, die Einfriedung des Grundstücks sowie der Pflegezustand fließen in die Betrachtung ein.
Ergänzend werden die baulichen Außenanlagen und das Nebengelände berücksichtigt. Hierzu zählen befestigte Wege und Zufahrten, Stellplätze, Garagen, Carports, Terrassen, Einfriedungen, Müllplätze oder Regenwassersammelanlagen. Diese Anlagen beeinflussen sowohl die Funktionalität als auch den Nutzungskomfort des Grundstücks. Ihr Zustand sowie das Maß der baulichen Ausführung werden im Rahmen der Gesamtbewertung dokumentiert.
Für die Erstellung eines fundierten und rechtssicheren Verkehrswertgutachtens sind je nach Objektart und Bewertungsanlass verschiedene Unterlagen erforderlich. Sie dienen dazu, alle wertrelevanten Merkmale korrekt zu erfassen und eine nachvollziehbare Wertermittlung sicherzustellen.
Anja Leonhardt
Geschäftsleitung & Sachverständige
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