Ihre Immobilie, unser Blick: präzise & kompakt bewertet.

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Kurzgutachten für Immobilien – fundiert, verständlich und kosteneffizient

Ein Kurzgutachten vom Sachverständigenbüro Anja Leonhardt bietet Ihnen eine kompakte, aber dennoch präzise Immobilienbewertung – ideal, wenn Sie Klarheit über den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie benötigen, ohne ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten beauftragen zu müssen. Unsere Kurzgutachten sind deutlich ausführlicher als marktübliche Kurzbewertungen und umfassen in der Regel 20 bis 35 Seiten – inklusive objektiver Wertermittlung, einer nachvollziehbaren Dokumentation und einer klaren Darstellung des Immobilienwerts.

Besichtigung vor Ort für maximale Genauigkeit

Zur realistischen Einschätzung des Immobilienwerts führen wir stets eine persönliche Besichtigung durch. So stellen wir sicher, dass alle wertrelevanten Faktoren wie Zustand, Ausstattung und Lage individuell und fachlich korrekt einbezogen werden. Ihre Immobilie wird bei uns nicht pauschal, sondern mit Blick fürs Detail bewertet – transparent, verständlich und auf Basis anerkannter Bewertungsverfahren wie dem Sach- oder Ertragswertverfahren.

 

Kalkulierbare Kosten – keine versteckten Aufschläge

Ein Kurzgutachten stellt eine preisgünstige Alternative zum umfangreicheren Verkehrswertgutachten dar. Die Kosten beginnen ab 1.690 Euro und richten sich nach Art und Umfang der Immobilie. Gemeinsam mit Ihnen vereinbaren wir einen verbindlichen Festpreis – unabhängig davon, ob der tatsächliche Aufwand höher ausfallen sollte. So erhalten Sie Planungssicherheit und eine faire, transparente Preisgestaltung.

Für wen eignet sich ein Kurzgutachten?

Kurzgutachten eignen sich besonders für Eigentümer, Käufer oder Verkäufer von Wohnimmobilien wie Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern oder Eigentumswohnungen. Sie dienen als verlässliche Entscheidungsgrundlage – etwa bei Kauf- oder Verkaufsabsichten, zur Vermögensübersicht oder für interne Bewertungen.

Bitte beachten Sie: Kurzgutachten sind nicht für gerichtliche oder behördliche Verfahren zugelassen. Sollten Sie ein Gutachten z. B. für das Finanzamt, im Rahmen einer Erbschaft oder bei Trennungen benötigen, empfehlen wir Ihnen ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten, da nur dieses rechtsverbindlich anerkannt wird.