Kurzgutachten | SV-Leonhardt Sachverständigenbüro

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Kurzgutachten – Klarheit schaffen. Entscheidungen sicher treffen.

Wer eine Immobilie besitzt oder plant, eine zu erwerben, steht früher oder später vor einer entscheidenden Frage: Was ist dieses konkrete Objekt unter den aktuellen Marktbedingungen tatsächlich wert?

Diese Frage bildet die Grundlage für jede durchdachte Entscheidung – sei es im Rahmen eines Verkaufs, beim Kauf oder zur strukturierten Vermögensübersicht. Ein Kurzgutachten liefert hier die fundierte, schnelle und kosteneffiziente Antwort. Es bietet eine klare Bewertung des Immobilienwerts – unabhängig und objektiv – und kommt ohne den Aufwand eines vollumfänglichen Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB aus.

Was ein Kurzgutachten auszeichnet

Als zertifizierte Sachverständige (Diplom-Gutachterin / DIN-EN-ISO/IEC 17024) verbinde ich Fachwissen mit einem klaren Anspruch: Immobilienbewertung soll nicht nur korrekt, sondern auch nachvollziehbar sein. Das Kurzgutachten basiert auf anerkannten Bewertungsverfahren wie dem Sach- oder Ertragswertverfahren. Es berücksichtigt alle wertrelevanten Merkmale – von Lage und Zustand bis hin zur baulichen Ausführung – und wird durch eine persönliche Besichtigung ergänzt. So entsteht eine objektive und marktorientierte Bewertung, die auch inhaltlich überzeugt.

Der Umfang bewegt sich in der Regel zwischen 20 und 35 Seitendeutlich ausführlicher als marktübliche Kurzbewertungen und bewusst so aufbereitet, dass Inhalte strukturiert und verständlich vermittelt werden.

Ihr Nutzen auf einen Blick

Eine verlässliche Einschätzung des Immobilienwerts ist oft der erste Schritt für weiterführende Entscheidungen – sei es beim Kauf, Verkauf oder zur Vermögensplanung. Das Kurzgutachten bietet genau diese Orientierung, ohne mit einem unnötigen bürokratischen oder zeitlichen Aufwand verbunden zu sein.

Die Kostenstruktur ist transparent und kalkulierbar: Bereits ab 1.599 Euro erhalten Sie eine fundierte Bewertung – unabhängig vom tatsächlichen Aufwand.  Es wird ein fester Preis vereinbart, der Planungssicherheit schafft und vor nachträglichen Zusatzkosten schützt. Besonderen Wert lege ich auf eine individuelle und persönliche Betreuung. Dazu gehört selbstverständlich eine Vor-Ort-Besichtigung, bei der alle relevanten Faktoren wie Lage, Zustand und Ausstattung fachgerecht erfasst werden. Die Ausarbeitung erfolgt anschließend auf Grundlage anerkannter Bewertungsverfahren und wird verständlich und strukturiert aufbereitet.

Das Kurzgutachten bietet Transparenz und Sicherheit in jeder Entscheidungsphase. Es eignet sich besonders für Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen möchten, ebenso wie für Kaufinteressierte, die sich absichern wollen. Auch bei internen Vermögensübersichten oder strategischen Überlegungen zur Nutzung oder Weiterentwicklung eines Objekts schafft es eine zuverlässige Grundlage.

Wichtig zu wissen: Ein Kurzgutachten ist für behördliche oder gerichtliche Zwecke nicht ausreichend. Sollten Sie ein Gutachten beispielsweise im Rahmen eines Erbfalls, einer Scheidung oder zur Vorlage beim Finanzamt benötigen, ist ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten erforderlich. In diesen Fällen berate ich Sie gern persönlich zu den nächsten Schritten.

Kriterium Kurzgutachten (Marktwertschätzung) Vollgutachten (Verkehrswertgutachten)
Anlässe & Zweck Primär zur Orientierung bei Kauf oder Verkauf, für interne Entscheidungen, Vermögensübersicht, erste Einschätzung für Bankgespräche. Dient als fundierte Basis für Preisverhandlungen. Als offizieller, rechtssicherer Nachweis des Verkehrswerts. Notwendig bei Erbschaft (Pflichtteil), Scheidung (Vermögensauseinandersetzung), für Gerichte, Behörden (z.B. Finanzamt), Zwangsversteigerungen, Betreuungsfälle.
Rechtliche Anerkennung In der Regel nicht rechtsverbindlich im Sinne des § 194 BauGB vor Gericht oder gegenüber Behörden. Entspricht den gesetzlichen Anforderungen (§ 194 BauGB) und ist somit **rechtsverbindlich** und wird von **Gerichten** und **Behörden anerkannt**.
Umfang (ca. Seiten) Kompakt, ca. 30 – 45 Seiten. Fokussiert auf die wesentlichen wertrelevanten Faktoren. Sehr detailliert, ca. 60 – 120 Seiten und mehr. Umfasst umfangreiche Analysen und Dokumentationen.
Detaillierungsgrad Fundierte Marktwertschätzung basierend auf den wichtigsten Daten und einer **Begehung**. Weniger tiefe rechtliche und technische Prüfungen. Umfassende Analyse aller wertrelevanten Aspekte (Lage, Zustand, Rechte/Belastungen, Baurecht etc.). Detaillierte rechtliche Prüfung und Dokumentation.
Geeignet für Standard-Immobilien (Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen) ohne ungewöhnliche Belastungen oder komplexe Besonderheiten. Privateigentümer, potenzielle Käufer. Alle Immobilienarten, auch komplexe Objekte (Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäuser, Spezialimmobilien) sowie Objekte mit besonderen Rechten/Belastungen (z.B. Wohnrecht, Wegerecht). Gerichte, Behörden, Banken.
Dauer (ca.) Schneller, in der Regel 1 – 2 Wochen nach Objektbesichtigung & Erhalt aller Unterlagen. Deutlich aufwändiger, in der Regel 2 – 4 Wochen (oder länger bei komplexen Objekten/fehlenden Unterlagen).
Kosten (ab ca.) Kostengünstiger, in der Regel ab 1.599 € (abhängig von Objektart und -komplexität). Höhere Kosten aufgrund des Umfangs und der Detaillierung, in der Regel ab 2.790 € (abhängig von Objektart, Komplexität und Verwendungszweck).

Die Wahl zwischen einem Kurzgutachten und einem Vollgutachten hängt stark vom individuellen Bedarf und Verwendungszweck ab. Für eine erste Markteinschätzung oder als Basis für Kauf-/Verkaufsverhandlungen ist ein Kurzgutachten oft ausreichend und die schnellere sowie kostengünstigere Alternative. Wenn Sie jedoch einen rechtssicheren Nachweis für offizielle Zwecke benötigen, ist ein Verkehrswertgutachten unerlässlich.

Ein Kurzgutachten ist vor allem dann sinnvoll, wenn es um private und außergerichtliche Anliegen geht – beispielsweise bei einem Immobilienkauf oder -verkauf, zur Orientierung im Rahmen der Vermögensplanung oder für interne Einigungen bei Erbschaften oder Trennungen.

Bitte beachten Sie jedoch: Für behördliche oder gerichtliche Verfahren – etwa beim Finanzamt, im Zuge einer Scheidung oder bei Erbstreitigkeiten – ist ausschließlich ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB rechtsgültig und anerkannt.

Sie sind unsicher, welches Gutachten in Ihrer Situation das richtige ist?
Gerne kläre ich in einem unverbindlichen Gespräch, welche Form der Bewertung Ihren Anforderungen entspricht – fachlich fundiert und individuell abgestimmt.

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Anja Leonhardt

Diplom-Gutachterin und DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige